Was kostet eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft im Monat?
Seriöse Angebote liegen bei rund 2.400 bis 3.600 Euro monatlich, je nach Sprachniveau und Aufwand, zuzüglich Feiertagszuschlägen. An- und Abreise sind bei uns im Beitrag enthalten. Gegenrechnen können Sie das Pflegegeld (347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5, § 37 Abs. 1 SGB XI) und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b Abs. 1 SGB XI) und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a Abs. 1 SGB XI) stehen Ihnen zusätzlich zu, senken die Betreuungspauschale aber nicht: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und finanziert nur nach Landesrecht anerkannte Angebote, der Gemeinsame Jahresbetrag erstattet die Kosten einer Ersatzkraft bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Wie schnell kann eine Betreuung starten?
Realistisch vergehen vom Erstgespräch bis zur Ankunft 10 bis 14 Tage. Personalvorschläge erhalten Sie meist innerhalb von 1 bis 3 Tagen, danach entscheiden Sie, dann folgen Vertrag und Anreise. Wenn die Klinikentlassung früher ansteht, sprechen wir zuerst über Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V.
Werde ich Arbeitgeber der Betreuungskraft?
Nein. Angestellt ist die Betreuungskraft bei unserer Partneragentur im Heimatland. Dort liegen Arbeitgeberfunktion, Lohnabrechnung und Entsendeformalitäten; Renten-, Kranken- und Unfallversicherung laufen im Entsendestaat weiter. Nachgewiesen wird das durch die A1-Bescheinigung nach Art. 12 VO (EG) 883/2004, die vor Arbeitsbeginn vorliegt. Sie bekommen eine Kopie, ohne danach zu fragen. Sie schließen zwei Verträge: einen mit uns über Vermittlung und Begleitung, einen mit der Partneragentur über die Entsendung.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft ausfällt oder es menschlich nicht passt?
Dann wird gewechselt. Bei einem Konflikt klären wir zuerst im Gespräch mit beiden Seiten, ob es an einer Erwartung liegt, die sich korrigieren lässt; wenn nicht, organisieren wir eine andere Betreuungskraft. Wird jemand krank oder bricht ab, koordinieren wir den Ersatz und sagen Ihnen offen, wie lange das dauert. Den Ansprechpartner vor Ort erreichen Sie direkt, nicht über ein Callcenter. Solange Sie nichts unterschrieben haben, suchen wir kostenfrei weiter; Fristen und Kosten eines Wechsels im laufenden Einsatz stehen in Ihrem Vertrag.
Wie gut spricht die Betreuungskraft Deutsch?
Betreuungskräfte werden im Markt nach Sprachniveau eingeteilt, und die Stufe wirkt sich auf den Preis aus. Wir behandeln sie trotzdem zuerst als inhaltliche Frage: Wer den ganzen Tag mit einem Menschen spricht, der widerspricht, vergisst und wiederholt, braucht andere Fähigkeiten als jemand, der telefonisch mit Ärzten und Behörden verhandeln soll. Eine Betreuungskraft mit Grundkenntnissen kann bei fortgeschrittener Demenz die bessere Wahl sein als eine mit perfektem Deutsch, wenn sie ruhiger ist und mehr Geduld mitbringt. Deshalb legen wir das Niveau nicht vorab fest, sondern nach der Bedarfsermittlung — und sagen Ihnen, was der Unterschied im Monatsbeitrag ausmacht.
Heißt 24-Stunden-Betreuung, dass jemand 24 Stunden arbeitet?
Nein, und das ist arbeitsrechtlich auch nicht möglich. „24-Stunden-Betreuung“ ist eine eingeführte Branchenbezeichnung, kein Arbeitszeitversprechen. Gemeint ist Präsenz im Haushalt mit geregelten Ruhezeiten und mindestens einem freien Tag pro Woche. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit mindestlohnpflichtige Arbeitszeit ist (Az. 5 AZR 505/20).
Was darf eine Betreuungskraft nicht, und brauche ich zusätzlich einen Pflegedienst?
Eine Betreuungskraft darf keine Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V übernehmen: keine verordnete Medikamentengabe, kein Insulin, keine Wundversorgung, keinen Katheter, kein Absaugen. Das dürfen ausschließlich zugelassene ambulante Pflegedienste unter Verantwortung einer Pflegefachkraft. Bei Beatmung oder Trachealkanüle gilt § 37c SGB V und es braucht eine Pflegefachperson mit Zusatzqualifikation. Sobald ärztlich verordnete Behandlungspflege nötig ist, brauchen Sie also zusätzlich einen Pflegedienst — er arbeitet neben der Betreuungskraft, nicht anstelle. Wir sagen Ihnen offen, wenn Betreuung allein nicht reicht.
Wo schläft die Betreuungskraft und was muss ich bereitstellen?
Sie brauchen ein eigenes, abschließbares und beheizbares Zimmer für die Betreuungskraft sowie Zugang zu Bad, Küche und Toilette. Dazu freie Kost und Logis, WLAN, ausreichend Zeit zur Freizeitgestaltung und Wertschätzung der Arbeit. Ohne diese Voraussetzungen vermitteln wir nicht.